Protokoll – Stammtisch am 7. August 2025

 

Herr Robert Schaddach, Vorstand Tourismusverein Treptow-Köpenick

Herr Thomas Noack, Vorstand Tourismusverein Treptow-Köpenick

Herr Mathias Glüsenkamp, TiefGrün AL

Frau Janka Lehmann, Tourismusverein

 

Gewerbetreibende aus der Altstadt (Liste)

 

Nächster Termin:

11.09.2025

 

Themen:

  • Marina Altstadt
  • Theaterschiff MS Goldberg
  • Laternen am Luisenhain
  • Grünflächennutzung Veranstaltungen
  • Veranstaltungen allgemein in der Altstadt (z.b. Fête de la Musique – Lange Tafel )
  • Beschilderung in der Altstadt

 

Marina Luisenhain: Die Fahrrinne ist zu klein und würde den Blick auf die historische Altstadt behindern; außerdem hat sie Auswirkungen auf die Grünanlagen, daher gibt es derzeit keine Umsetzungsmöglichkeit.

Pilotprojekt DHL übers Wasser – Packstation: Die Packstation soll neben der Toilette am Luisenhain installiert werden; die Grünanlage ist betroffen, doch die Maßnahme wurde aufgrund des Pilotprojekts genehmigt.

Marina am Frauentog: Es handelt sich um keine Grünanlage, daher ist der Bürgermeister zuständig, und nicht das Grünflächenamt

Theaterschiff MS Goldberg: Das Schiff benötigt Strom. Es muss geprüft werden, ob der vorhandene Strom ausreicht oder ob eine Erweiterung notwendig ist, um das Schiff am Luisenhain betreiben zu können.

Laternen am Luisenhain: Die Arbeiten sind abgeschlossen; ein Wiederaufreißen der Arbeiten zugunsten des Theaterschiffs wäre ungünstig. Zuständig ist Stromnetz Berlin (und die Serviceeinheit Facility Management?)

Grünflächennutzung und Veranstaltungen: Grünanlagen können für Veranstaltungen genutzt werden, allerdings nur auf befestigten Flächen, damit der Rasen nicht betreten oder beschädigt wird; ansonsten sind naturbelassene Flächen nicht dafür vorgesehen.

Fête de la Musique: Laut Berliner Straßengesetz ist dies eine Sondernutzung; die Fête ist jedoch nicht genehmigungspflichtig, weil sie stadtweit stattfindet. Weitere Einzelheiten sollten geklärt werden.

Prüf- und Entscheidungsprozesse: Es gibt mehrere Punkte, die noch geprüft werden müssen; die zuständigen Ämter haben sieben bis neun Tage Zeit, um die Prüfung abzuschließen. Eine Orientierung kann auch an bundesweiten Regelungen erfolgen.

Beschilderung in der Altstadt: Normalerweise ist das Ordnungsamt zuständig; im Bezirk gelingt es jedoch nicht, eine eigene Baustellenkoordination aufzubauen, da Personal knapp ist, was die Situation erschwert.

Herr Glüsenkamp bedankt sich für die konstruktive Runde und ist bereit, im sinnvollen Abstand, wieder einmal vorbei zu schauen.